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Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen

Wer die Rechtslage an einem Grundstück kennen will, sollte nicht nur einen Blick in das Grundbuch, sondern auch in den Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (kurz: ÖREB-Kataster) werfen. Ersteres bezieht sich auf ein bestimmtes Grundstück, letzterer auf ein bestimmtes Gebiet. Dieser Beitrag setzt sich mit den beiden Registern auseinander.